Die im Liebieghaus News­room zur Verfü­gung gestell­ten Pres­se­bil­der dürfen ausschließ­lich von Medien (Print, Online, TV, Radio) nach Maßgabe des § 50 UrhG kosten­frei für die aktu­elle Bericht­er­stat­tung zur jewei­li­gen Ausstel­lung/zum Projekt verwen­det werden. Sie dürfen ohne ausdrück­li­che Geneh­mi­gung der jewei­li­gen Rech­te­inha­ber nicht für andere Zwecke genutzt werden. Bei Verwen­dung der Pres­se­bil­der sind die mitge­lie­fer­ten Urhe­ber- und Rech­te­nach­weise zu beach­ten und eben­falls im direk­ten Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen Bild unver­än­dert wieder­zu­ge­ben.


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